Vermittlungsvertrag für digitale Inhalte
Plattformbetreiber: Jiří Holý / FussyCraft. Der Verkäufer beantragt Zugang zum Lajkto Market.
1. Rollen
Bei Drittanbieter-Produkten wird der Verkäufer auf der Produktseite ausdrücklich als selbständiger Händler und Anbieter des digitalen Inhalts ausgewiesen. Lajkto betreibt den Marktplatz, die technische Bereitstellung, Bestellaufzeichnungen, die Einziehung von Lajkto-Credits und die Auszahlungsverwaltung.
2. Provision
Die Plattform erhält höchstens 30 % jedes abgeschlossenen Verkaufs, der Verkäufer mindestens 70 %. Eine individuelle Rate darf gesenkt, ohne neue Vereinbarung aber nicht über 30 % erhöht werden. Eigene Produkte des Betreibers haben intern 0 % Provision. Abrechnungen können um Erstattungen, Betrug, Rückbuchungen, gesetzliche Einbehalte und belegte Kosten gekürzt werden.
3. Steuern, Umsatzsteuer und Belege
Der Verkäufer ist selbst für Registrierung, Erklärung und Zahlung seiner Einkommensteuer und weiterer Pflichten in seinem Steuerstaat verantwortlich. Er liefert richtige Steuerdaten und stellt Belege aus, soweit ihn das anwendbare Liefermodell dazu verpflichtet. Pflichten, die das Gesetz unmittelbar der Plattform auferlegt, werden dadurch nicht übertragen. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen kann die Plattform je nach tatsächlicher Verkaufsabwicklung umsatzsteuerlich als Lieferer oder im eigenen Namen handelnd gelten; nach fachlicher Prüfung und zwingendem Recht kann deshalb ein anderer Rechnungs-, Aufzeichnungs-, Steuer- oder Einbehaltsprozess gelten.
4. Meldungen und Prüfung
Die Plattform darf Identitäts-, Steuer-, Bank- und Transaktionsdaten erheben, prüfen, speichern und offenlegen, wenn DSA, Steuer- oder Buchführungsrecht oder eine behördliche Anordnung dies verlangen. Der Verkäuferexport ist ein Arbeitsdatensatz und nicht selbst eine DAC7-Meldung. Reine digitale Downloads sind nicht automatisch ein DAC7-„Warenverkauf“, weil die Definition körperliche Gegenstände betrifft; der Umfang ist anhand der tatsächlichen Kategorien und Leistungen zu prüfen.
5. Inhalte und Lizenzen
Der Verkäufer garantiert ausreichende Rechte, das Fehlen von Schadsoftware und rechtswidrigen Inhalten sowie die Bereitstellung der beworbenen Lizenz, Dokumentation und angemessenen Unterstützung.
6. Verbraucher
Der Verkäufer akzeptiert die Regeln für digitale Inhalte, Reklamationen und Erstattungen. Die Plattform darf ohne vorherige Zustimmung erstatten, wenn Gesetz, Zahlungsdienst, ein nachgewiesener Mangel oder Nichtlieferung dies erfordern.
7. Auszahlungen
Einnahmen werden nach Sicherheitsfrist und Mindestbetrag verfügbar. Richtige Bank- und Steuerdaten sind erforderlich. Antrag und Freigabe werden im System erfasst, der tatsächliche Banktransfer wird vom Betreiber manuell ausgeführt. Eine Auszahlung überträgt die Steuerpflicht des Verkäufers nicht auf die Plattform.
8. Händlerprüfung
Der Verkäufer liefert wahrheitsgemäße Angaben zu Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Identitätsnachweis, Zahlungskonto, Register und eine Selbsterklärung zur Rechtmäßigkeit der Angebote. Änderungen sind unverzüglich zu melden. Die Plattform führt verhältnismäßige Prüfungen durch und darf weitere Nachweise verlangen.
9. Ranking, Moderation und Beendigung
Die Standardsortierung berücksichtigt manuell empfohlene Produkte, Verkäufe und Aktualität. Die Suche berücksichtigt zusätzlich Treffer in Titel, Beschreibung und Funktionen; Nutzer können nach Neuheit, Verkäufen, Bewertung oder Preis sortieren. Die Basisversion enthält keine bezahlte Ranking-Bevorzugung. Die Plattform darf Produkte oder Konten bei Regelverstößen, Rechtsrisiken, Betrug oder ungelösten Beschwerden sperren und eine begründete Entscheidung speichern.
10. Elektronischer Abschluss
Kontrollkästchen und handschriftliche elektronische Signatur bestätigen dieses genaue Vertragswerk. Gespeichert werden Zeit, IP-Adresse, Konto und kryptografischer Dokument-Hash. Der Vertrag wird mit Gegenzeichnung des Betreibers wirksam.